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  • Kontrolle der Veranlagung

Gewissenhafte Nachkontrolle für korrekte Steuerabschlüsse.

Leider kann es immer wieder vorkommen, dass die Steuerverwaltung Aufrechnungen zu Unrecht vornimmt. Falls Sie innerhalt der 30 tägigen Einsprachefrist die Korrektur nicht bemerken und folge dessen keine Einsprache erheben, zahlen Sie ungerechtfertigt zu viel Steuern.

Um dies zu verhindern, können Sie die definitive Steuerveranlagung zur Kontrolle einschicken (per Post oder Mail) damit die Korrekturen angeschaut werden. Falls eine Korrektur zu Unrecht erfolgte, kann dies mittels Einsprache behoben werden. Dies jedoch nur 30 Tage nach Eröffnung der Steuerveranlagungsdokumente.

Sollten Sie hierfür unsere kompetente Unterstützung benötigten, dann kontaktieren Sie uns umgehend nach Erhalt der Veranlagung.